FAT’s: (Factory acceptance test)
Für Großprojekte oder bei der Anfertigung von Sonderteilen sind Werksabnahmen das einzige Mittel, die Qualität der bestellten Teile und Produkte sicherzustellen. Eine Überprüfung der Lieferung auf den Baustellen ist aus zeitlichen Gründen oft nicht mehr möglich, oder formal zu spät, da die Lieferung ja stattgefunden hat. Es erfolgt die Prüfung der Maschine oder Anlage auf Vollständigkeit ihrer Bestandteile.
Grundlage der Prüfung sind die Spezifikationen des Pflichtenheftes und gegebenenfalls weitere nach Vertragsabschluss vereinbarte Änderungen (Änderungsanforderung) sofern diese Vertragsbestandteil geworden sind. Dazu werden auch die vom Lieferanten in Prüfprotokollen dokumentierten Prüfergebnisse herangezogen. Darüber hinaus kann eine (reduzierte) Funktionsprüfung im Rahmen des FAT erfolgen. Hierbei wird festgestellt, ob die dokumentierten Prüfergebnisse auch am Ort der Produktion reproduziert werden können. Dies ist besonders wichtig, um beispielsweise Transport- und Endmontageschäden aufzudecken.
Inbetriebnahme
Zum Abschluss aller Arbeiten steht die Inbetriebnahme der PV-Anlage an. Dazu wird ein vor Ort Termin durchgeführt, an dem Sie als Betreiber der Anlage sowie
die Vertreter des Energieversorgers und des Installationsunternehmens auf Wunsch teilnehmen. Der Ablauf wird üblicherweise vom Installationsunternehmen
vorbereitet und vor Ort durch unsere Sachverständige begleitet. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Inbetriebnahme ist die PV-Anlage am Netz und produziert
Strom.
Abnahme
Eine Abnahme von Photovoltaikanlagen wird heute von vielen Banken gefordert, um die Investition abzusichern. Hierbei haben so auch die Betreiber die Gewissheit, eine funktionierende Anlage zu bekommen.
Unsere Sachverständige und Ingenieure begleiten unsere Kunden beim Bau und der Inbetriebnahme Ihrer Photovoltaikanlage.